Es ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, das Pflegebedürftige die Geldleistung (Pflegegeld) von der Pflegekasse erhalten, einmal halbjährlich bei Pflegegrad 1,2 und 3 einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5, einen Beratungseinsatz nach § 37.3. SGB XI durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführen lassen müssen, um auch weiterhin ihr Pflegegeld zu erhalten.

Sollten Sie diesen Pflegeberatungseinsatz benötigen, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Zu diesem vereinbartem Termin wird Sie dann eine unserer Pflegefachkräfte aufsuchen und die Pflegesituation mit Ihnen besprechen, bei Bedarf Tipps und Hilfestellung zu pflegerischen Belangen geben und Sie zu ihren offenen Fragen zur Pflege beraten. Dabei wird das von der Pflegekasse geforderte Protokoll erstellt.

Die Kosten für den Pflegeberatungseinsatz trägt die Pflegekasse.